Durch das Beamtenrecht werden die Dienst- und Treuepflichten eines Beamten geregelt, für die, im Gegensatz zu den normalen Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis, besondere Bestimmungen vorgesehen sind. Des Weiteren werden durch das Beamtenrecht aber auch die Bestimmungen zum Beihilferecht sowie zum Urlaubs- und Reisekostenrecht festgelegt.
Art. 33 Abs.5 GG bietet hierfür die genaue Grundlage. Aus dieser Grundlage lässt sich die Pflicht zur Neutralität und Verfassungstreue, sowie der Leistungsgrundsatz und da Streikverbot ableiten.
Grundsatz ist auch, dass die beamtenrechtlichen Regelungen nicht gegen diese zentralen Grundsätze verstoßen dürfen. Rechtsgrundlagen für das Beamtenrecht sind im allgemeinen Beamtengesetz, in der Laufbahnverordnung und den dem Besoldungs- und Versorgungsgesetz niedergeschrieben. Für Statusfragen für Länder, Gemeinden und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts kann das Beamtenstatusgesetz herangezogen werden.
Nach Art. 74 Abs.1 Nr.27 GG liegt die Gesetzgebungskompetenz grundsätzlich beim Bund, jedoch liegt diese Kompetenz bei den einzelnen Ländern, wenn es um die Laufbahn, Versorgung und Besoldung eines Beamten geht.
Durch ein Formalakt der Ernennung wird das Beamtenverhältnis begründet. Diese Ernennung wird in einer schriftlichen Ernennungsurkunde festgehalten. Ein Beamtenverhältnis ist nur rechtmäßig und zulässig, wenn durch dieses hoheitsrechtliche Aufgaben wahrgenommen und ausgeführt werden.
Die Kategorie, in welcher ein Beamter sich einordnen lässt, kann zum einen nach der Arbeitsdauer unterschieden werden. Hier wird dann zwischen folgenden Beamten unterschieden:
- Beamter auf Widerruf
- Beamter auf Probe
- Beamter auf Zeit
- Beamter auf Lebenszeit
- Beamter als Ehrenbeamter
Und zum anderen kann eine Kategorisierung nach dem Grad der Laufbahn erfolgen:
- Beamter des einfachen Dienstes,
- Beamter des mittleren Dienstes,
- Beamter des gehobenen Dienstes und
- Beamter des höheren Dienstes.
Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge des Beamtenrechts erläutern, die unterschiedlichen Grundsätze erklären und dadurch herausstellen, welche Unterschiede zu einem normalen Arbeitsverhältnis bestehen.