In Laufbahnen geordnet, sind für die verschiedenen Berufswege der Beamten auch unterschiedliche Mindestanforderungen vorgesehen. Die Laufbahngruppen ordnen sich in
- den einfachen,
- den mittleren,
- den gehobenen und
- den höheren Dienst.
Das Laufbahnrecht bestimmt, welche fachlichen Voraussetzungen Bewerber für die verschiedenen Gruppen aufweisen müssen. Für den einfachen Dienst wird ein Hauptschulabschluss oder ein andersartiger, gleichwertiger Bildungsstand vorausgesetzt. Der einfache Dienst gestaltet sich dann aus einem Vorbereitungsdienst oder einer Berufsausbildung. Aus einem Vorbereitungsdienst oder einer Berufsausbildung und einer hauptberuflichen Tätigkeit setzt sich der mittlere Dienst zusammen, für welchen ein Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand benötigt wird. Mit dem Fachabitur, Abitur oder ähnlicher Qualifikation ist die Bewerbung in den gehobenen Dienst möglich.
Nach einem Vorbereitungsdienst, einem an einer Hochschule abgeschlossenem Bachelorstudium oder einer gleichwertigen, abgeschlossenen hauptberuflichen Tätigkeit ist die Beschäftigung im gehobenen Dienst möglich. Die höchste Stufe des Laufbahnsystems ist der höhere Dienst, welche mit einem abgeschlossenen Masterstudium oder gleichwertigen Abschluss (Staatsexamen oder Diplom z. B.) erreicht werden kann. Innerhalb der Laufbahngruppen sind wiederum verschiedene Laufbahnen möglich, die für unterschiedlichste Tätigkeiten vorbereiten sollen. Weit überwiegend ist ein Vorbereitungsdienst zu absolvieren, beispielsweise in den Polizeivollzugslaufbahnen.
Nach dem Leistungsprinzip sind Beförderungen aufgrund der Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung möglich. Um hierfür aussagekräftige Bewertungen bieten zu können, findet mindestens alle drei Jahre eine Beurteilung statt. Mit einer durchlaufenen Aufstiegsqualifizierung ist der Aufstieg von einer niedrigeren Laufbahngruppe in die nächst höhere Gruppe möglich. So kann beispielsweise mit einem Vorbereitungsdienst oder einem entsprechenden Hochschulstudiengang in eine Laufbahn des gehobenen Dienstes eingetreten werden. Die Bundeslaufbahnverordnung konkretisiert die vorhandenen gesetzlichen Regelungen und ergänzt mit allgemeinen Regelungen, welche für alle Laufbahnen gleich gelten. Daneben werden Besonderheiten bestimmter Laufbahnen in weiteren Laufbahnverordnungen geregelt. Letztlich sind auch die Gestaltung der Vorbereitungsdienste und Prüfungseinzelheiten in Rechtsverordnungen beschrieben.